Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verhandwortlich für ihr Handeln.
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.
(Gustav Heinemann, Bundespräsident 1969 - 1974)
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